AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Kanu- und Zeltvermietung sowie Ausflugsveranstaltungen im Münsterland

Sehr geehrter Kunde,

die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und sind Inhalt des zwischen uns, der Firma Rucksack Reisen GmbH, Pleistermühlenweg 278, 48157 Münster, im Folgenden „RR“ und Ihnen bei Buchung zustande kommenden Miet- oder Dienstleistungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

Die Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote der Firma Rucksack Reisen GmbH, die ihrem Wesen nach Vermietung von Kanus, anderer Sport- und Campingausrüstung sowie die Vermietung von Großzelten und Eventmaterialien sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen wie Anlieferung der Mietsache zum Inhalt haben. Die Rucksack Reisen GmbH vertreibt die entsprechenden Angebote unter den Marken Rucksack Reisen, Tourenmacher, Welcome Münsterland und Kanuverleih Pleistermühle.

Angebote der Firma Rucksack Reisen GmbH die ihrem Charakter nach Pauschalreisen sind, unterliegen anderen rechtlichen Bedingungen. In diesen Fällen kommen unsere Allgemeinen Reisebedingungen zur Anwendung.

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Mit der Buchung bietet der Kunde RR den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Ausschreibung und dieser allgemeinen Vertragsbedingungen verbindlich an.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Sie erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Buchende wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet.

Bei Minderjährigen ist die Buchung von dem oder den Erziehungsberechtigten abzuschließen.

Bei Gruppenbuchungen tritt die buchende Person als Gesamtschuldner für alle Teilnehmer dieser Gruppe auf und haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer. Schließt der Buchende den Vertrag im Namen einer Institution oder Organisation, versichert diese Person, dass sie im Auftrag handelt und diese im Zweifel als Schuldner auftritt und für die Teilnehmer haftet. Nimmt die buchende Person selbst nicht an der Veranstaltung teil, so muss zudem eine real teilnehmende Person als Gruppenverantwortlicher benannt werden.

2. Leistungen

Umfang und Art der von RR vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des betreffenden Angebots auf den Websites von RR oder in Prospekten. Wird auf Wunsch des Kunden eine individuelle Leistung zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von RR ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.

3. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen

3.1 Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei RR. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) zu erklären.

3.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert RR den Anspruch auf den vereinbarten Preis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat er die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen durch RR und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Leistungen in Prozent des Preises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

bis zum 3. Tag vor dem Leistungsdatum 20 %
vom 2. bis einen Tag vor dem Leistungsdatum 50 %
bei Nichtantritt oder Rücktritt am Leistungsdatum 90 %.


Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass RR ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

3.3 Bei Gruppenbuchungen von Gruppen größer als 10 Personen wenden wir bei Änderungen der Gruppengröße nach Abschluss des Vertrages eine vereinfachte Regelung für Stornierung oder Umbuchung an.

Die endgültige Teilnehmerzahl wird in diesem Fall vom Kunden spätestens 7 Tage vor der Leistungserbringung mitgeteilt. Negative Abweichungen von bis zu 20% der ursprünglich angegebenen Teilnehmerzahl sind in diesem Fall kostenfrei stornierbar.
Eine positive Abweichung der Gruppengröße (Nachbuchung von Personen) ist, bei ausreichender Kapazität und nach Absprache, möglich. In diesem Fall ist der personenbezogene Preis zu entrichten, es entstehen aber keine Umbuchungsgebühren.

3.4 Jeder Kauf eines Tickets im Onlineshop ist grundsätzlich verbindlich und kann nicht storniert oder geändert werden. Ein Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, weil es sich bei den von RR angebotenen Leistungen um Freizeit-Dienstleistungen handelt. Somit besteht gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden. Wird die Leistung zum gebuchten Termin nicht in Anspruch genommen, verfällt das Ticket ohne Anspruch auf Rückerstattung.

RR behält sich jedoch das Recht vor, bei begründeter und rechtzeitiger Absage der Teilnahme durch den Ticketinhaber (spätestens zwei Werktage vor der Leistungserbringung) eine Umbuchung auf einen Ersatztermin oder die Gutschrift der geleisteten Zahlung in Form eines Gutscheins vorzunehmen. Unbeständiges Wetter, leichten Regen oder kühle Luft können wir jedoch nicht als erstattungsberechtigenden Rücktritts- oder Umbuchungsgrund anerkennen. Das gleiche gilt für unkonkrete oder lediglich pauschale Wetterwarnungen in den Medien.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat RR zu informieren, wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden (Name, Rechnungsanschrift) oder bzgl. der gebuchten Leistung, Datum oder Uhrzeit falsche Angaben enthalten. Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Veranstaltungsort verantwortlich.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

4.3 Im Rahmen einer Kanutour oder Outdoorveranstaltung sind Unannehmlichkeiten oder Gefahrenpotentiale, die sich aus der Tatsache ergeben, dass man im Freien unterwegs ist (Wetter in all seinen Formen, naturbelassene Ufer und Anlegestellen, Hindernisse im Gewässer, Kenterung usw.) immanent. Nichts davon stellt einen Mangel in der Leistungserbringung durch RR dar. RR weist den Kunden auf ihm bekannte besondere Gefahrenstellen hin und gibt unverbindliche Verhaltensempfehlungen für bestimmte Situationen.

Der Kunde als Mieter eines Kanus- oder anderen Ausrüstungsgegenstandes ist für das Gelingen der Kanutour, die Wegfindung, die Beachtung von Sicherheits- und gesetzlichen Regelungen, eigenes Gepäck und die ihm anvertraute Mietsache vollumfänglich selbst verantwortlich. Das durch RR zur Verfügung gestellte Material entspricht den jeweils geltenden sachlichen und gesetzlichen Anforderungen und ist in einsatzbereitem Zustand.

Die korrekte Nutzung und Bedienung, insbesondere das gewissenhafte Verschließen spritzwassergeschützter Behältnisse, das Anlegen der Schwimmwesten und das Steuern des Kanus liegen im Zuständigkeitsbereich des Kunden.

4.4 Alle erwachsenen oder eigenständig ein Kanu bewegenden Personen müssen sicher schwimmen können. Kleine Kinder in Begleitung und permanenter Verantwortung eines Erziehungsberechtigten können auch als Nichtschwimmer an einer Kanufahrt teilnehmen. Wir stellen grundsätzlich allen Kunden von Kanuangeboten Schwimmwesten (Schwimmhilfe nach DIN EN ISO 12402-5) mit einem Auftrieb von mindestens 50 N zur Verfügung. Kinder (bis ca. 10 Jahre/ max. 50kg) erhalten Westen nach DIN EN ISO 12402-4 (Auftrieb min. 100 N). Wir empfehlen diese Westen während der gesamten Kanufahrt zu tragen. Bei Kanutouren von Kindern und Jugendlichen in Begleitung nur weniger Aufsichtspersonen (z.B. Klassenfahrten) und bei allen Touren, die durch einen Tourenbegleiter von RR begleitet werden, besteht Schwimmwestenpflicht. Darüber hinaus muss der Kunde die durch schriftliche Mitteilungen, Tourenbeschreibungen und mündliche Einweisungen mitgeteilten Sicherheits- und Verhaltensregeln einhalten.

4.5 Die Übergabe der Mietsache erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort. RR ist berechtigt, bei einer Verspätung des Kunden von mehr als 30 Minuten die Leistung nicht mehr zu erbringen. Bei rechtzeitiger Ankündigung der Verspätung durch den Kunden kann eine einvernehmliche Regelung zu einer ersatzweisen Leistungserbringung, abhängig von der konkreten Situation, vereinbart werden.

4.6 Die Mietgegenstände sind durch den Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Alle von RR in den Beschreibungen der Kanutouren angegebenen Zeiten sind sehr großzügig bemessen, orientieren sich am üblichen Paddeltempo von Anfängern und lassen genügend Raum für Pausen. Der angegebene Endzeitpunkt stellt deshalb immer den spätestmöglichen Abgabetermin dar. Es ist dem Kunden unbenommen bereits vorher am Zielort zu sein. Für diesen Fall wird vor der Abfahrt durch unsere Mitarbeiter eine entsprechende Regelung zur Übergabe oder Ablage des Materials vereinbart.

Wird der Abgabetermin oder -ort durch den Kunden nicht eingehalten, behält sich der RV vor, dadurch entstehende Mehrkosten (z.B. zusätzliche Transporte, zusätzliche Arbeitszeit von Mitarbeitern) geltend zu machen.

Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist bei Beschädigung oder Verlust von Kanus oder Ausrüstung zum Ausgleich des Schadens verpflichtet, wenn dieser durch sein Verschulden oder durch Fahrlässigkeit eingetreten ist.

5. Rücktritt und Kündigung durch Rucksack Reisen

5.1 RR kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen vorvertraglichen Information ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von RR bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.

5.2 RR kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn RR aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat RR den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

5.3 Tritt RR nach 5.1 oder 5.2 vom Vertrag zurück, so verliert RR den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Alle bereits geleisteten Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt durch RR zurückerstattet.

5.4 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch RR nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann RR ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält RR den Anspruch auf die Zahlung abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

5.5 Bei allen Kanutouren und sonstigen Wassersportangeboten gilt während der Aktivität ein Alkoholverbot im Sinne der Regelungen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung. D.h. konkret: Erkennbar alkoholisierte Personen werden von der Teilnahme an der Leistung ausgeschlossen, eine Erstattung des Preises findet in diesem Fall nicht statt. Es besteht darüber hinaus ein Verbot, größere Mengen an Alkohol mit unseren Kanus zu transportieren.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung durch Rucksack Reisen

Die vertragliche Haftung durch RR für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Tourenpreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

7. Datenschutz

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert RR den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. RR hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vertrag erforderlich ist.

Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Personenbezogene Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben.

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. 

Sofern personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse reisen@rucksack-reisen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder RR unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an welcome@rucksack-reisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

8. Anwendung deutschen Rechtes, Sonstiges, Hinweise

8.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und RR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. RR kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RR vereinbart.

8.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. RR nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist gesetzlich nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Rucksack Reisen GmbH
Pleistermühlenweg 278
48157 Münster
Telefon: +49 (0) 2571 982 73
E-Mail: rucksack@rucksack-reisen.de
www.welcome-muensterland.de

Geschäftsführung: Klaus Lange, Thomas Zimmer, Stephan Grimoni
Handelsregister: Amtsgericht Münster, HRB 3348
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 126041043

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen
Haftpflichtversicherung: Dialog Versicherung AG. Postanschrift: 81718 München.
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung

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